Das AGOR legal Hinweisgebersystem ist ein durch uns betriebener Meldekanal, den unsere Mandanten intern nutzen, um die Vorgaben der „Whistleblower-Richtlinie“ zu erfüllen. Für unsere Mandanten steht die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und internen Regeln an oberster Stelle – nur bei Kenntnis von möglichen Verstößen und Missständen gelingt es aber, dieses Ziel zu erreichen und mögliche Missstände zu beheben.
Sie haben daher in unserem Hinweisgebersystem die Möglichkeit, potenzielles Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu melden. Neben der postalischen, telefonischen und persönlichen Meldemöglichkeit (siehe FAQ) können Sie den Hinweis hier online einreichen. Klicken Sie dafür bitte auf den Button „Hier klicken, um einen Hinweis zu melden oder abzurufen“ weiter unten.
Wichtige Information: Selbstverständlich behandeln wir Ihre Hinweise vertraulich. Auch haben Sie die Möglichkeit, eine Meldung anonym einzureichen. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der AGOR legal, aber auch unsere Beschäftigten, sind als Berufsgeheimnisträger zur besonderen Vertraulichkeit verpflichtet.
Bitte beachten Sie auch unsere FAQ, die die wichtigsten Fragen rund um die Hinweisgebermeldung beantworten.
Das Hinweisgebersystem der AGOR legal ist ein Meldekanal, den unsere Mandanten intern für Hinweisgeber zur Verfügung stellen. Die Berufsgeheimnisträger der AGOR legal nehmen Hinweise über das Onlineformular des Hinweisgebersystems, telefonisch, persönlich oder postalisch entgegen und kommunizieren diese an die Mandanten.
Bei der Bearbeitung der Hinweise wird die Vertraulichkeit und Anonymität gewahrt.
Das Hinweisgebersystem steht nur Mandanten der AGOR legal zur Verfügung. Hinweise für andere Unternehmen können nicht eingereicht werden.
Als Berufsgeheimnisträger sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch deren Beschäftigte, nach dem Gesetz zur besonderen Verschwiegenheit/ Vertraulichkeit verpflichtet. Diese wird bei der Bearbeitung des Hinweises in jedem Fall gewahrt!
Sie haben die Möglichkeit den Hinweis anonym einzureichen, d.h. Sie müssen keinen Namen oder Kontaktdaten angeben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Datenschutzhinweise.
Für den Fall, dass Sie bei der Hinweismeldung Ihren Namen angeben, behandeln wir diesen vertraulich und geben ihn auch nicht an unsere Mandanten weiter! Nur bei Vorliegen Ihrer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung werden diese Informationen mit unserer Mandantschaft und/ oder weiteren Dritten (z.B. Behörden, Staatsanwaltschaft) geteilt.
Nicht immer lässt sich mit der direkten Führungskraft oder anderen Akteuren im Unternehmen über Gesetzes- oder Ethikverstöße sprechen, ohne das Angst vor Konsequenzen besteht. Die Nutzung des internen Meldekanals ist daher der effektivste Weg, um zur Aufklärung von Verstößen beizutragen.
Hinweise über das Meldeformular
Durch Eingabe Ihrer Vorgangsnummer erhalten Sie Zugriff auf ein zu dem Hinweis zugehöriges Postfach. Sie erhalten:
Bitte überprüfen Sie daher innerhalb der oben genannten Zeiträume Ihr Postfach auf eingegangene Nachrichten.
Telefonische und postalische Hinweise
Über das Hinweisgebersystem können Sie Hinweise über Ethik- und Gesetzesverstöße in einem Unternehmen melden. Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Auflistung möglicher Sachverhalte:
Das Hinweisgebersystem ist nicht für jede Art von Hinweisen gedacht, sondern nur für Gesetzes- und Ethikverstöße. Daher kann z.B. kein reines Feedback oder Kritik gemeldet werden.
Sie können frei wählen, welchen Meldekanal Sie nutzen möchten, wobei jedoch zu betonen ist, dass die Onlinemeldung den praktikabelsten und sichersten Meldeweg darstellt sowie die Möglichkeit bietet, sich fortlaufend über den Bearbeitungsstatus zu informieren oder weitere Informationen nachzumelden.
Das Hinweisgebersystem der AGOR legal ist viergliedrig, bestehend aus den folgenden Meldekanälen:
Bezogen auf alle vier Meldekanäle gilt: Nur die AGOR legal hat Zugriff auf die Hinweise! Kein weiterer Dritter kann auf die hinterlegten Hinweise, Daten oder Dokumente zugreifen.
Auf der Startseite https://hinweisgeber.agor-legal.com finden Sie nach dem ersten Textblock den Button „Hier klicken, um einen Hinweis zu melden oder abzurufen“. Klicken Sie bitte auf diesen Button, Sie gelangen sodann zu einem Meldeformular. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Dokumente zum Hinweis hochzuladen.
Die Übertragung der Daten über das Meldeformular erfolgt verschlüsselt, die Daten werden sodann auf einer gesicherten Datenbank abgelegt.
Nachdem Sie den Hinweis eingereicht haben, wird Ihnen eine 10-stellige Vorgangsnummer zugewiesen, mit der Sie auf das zum Hinweis zugehörige Postfach zugreifen können. Bitte notieren Sie sich die Vorgangsnummer und bewahren diese sicher auf! Der AGOR legal ist diese Vorgangsnummer nicht bekannt. Alternativ können Sie den eingeblendeten Link, der direkt zum Postfach fürht, kopieren und abspeichern.
Sollten Sie die Vorgangsnummer vergessen, verloren oder verlegt haben, und haben Sie den Hinweis anonym eingereicht, besteht leider keine Möglichkeit, den Vorgang nachträglich Ihrer Person zuzuordnen oder weitere Informationen zur Bearbeitungsstatus zu erhalten. Sollten Sie jedoch Ihren Namen bei der Meldung hinterlegt haben, so ist eine Zuordnung möglich.
Bewahren Sie die Vorgangsnummer daher sicher auf!
Die AGOR legal bietet eine eigene Festnetz-Telefonnummer für das Hinweisgebersystem an. Sie können Hinweise unter der folgenden Telefonnummer abgeben: 069-9451599-02.
Die Telefonnummer für das Hinweisgebersystem ist innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Werktags 9-17 Uhr) erreichbar. Sie können in diesem Fall die Meldung mündlich schildern und wir nehmen diese in das System auf.
Sie können auch in diesem Fall anonym melden, in dem Sie uns mit unterdrückter Telefonnummer anrufen und uns Ihren Namen nicht nennen. Bitte beachten Sie: Leider ist es bei einer anonymen telefonischen Meldung nicht möglich, eine Vorgangsnummer zu vergeben oder den Vorgang im Nachgang zu Ihrer Person zuzuordnen. Wir können Sie daher sodann nicht über den weiteren Bearbeitungsstatus des Hinweises informieren (siehe Frage: Wie erhalte ich eine Rückmeldung?).
Außerhalb der Geschäftszeiten besteht die Möglichkeit, den Hinweis auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Der Hinweis wird nach Abhören manuell im System notiert, die hinterlassene Sprachnachricht unwiderruflich gelöscht.
Ihre postalischen Meldungen werden an der Kanzlei-Postanschrift entgegengenommen.
Hinweis: Führen Sie im Adressfeld den Hinweis „Vertraulich! Hinweisgebersystem“ auf:
AGOR legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
– Vertraulich! Hinweisgebersystem –
Niddastraße 74
60314 Frankfurt
Der Hinweis wird nach Erhalt des Briefes manuell im System aufgenommen, das Schreiben selbst für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt und sodann rechtskonform vernichtet.
Bitte beachten Sie: Leider ist es bei einer anonymen postalischen Meldung nicht möglich, eine Vorgangsnummer zu vergeben oder den Vorgang im Nachgang zu Ihrer Person zuzuordnen. Wir können Sie daher sodann nicht über den weiteren Bearbeitungsstatus des Hinweises informieren (siehe Frage: Wie erhalte ich eine Rückmeldung?).
Die AGOR legal bietet auch die Möglichkeit der vor Ort Meldung im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeiten (Werktags 9-17 Uhr) an. Der Termin kann in unseren Kanzleiräumen (Niddastraße 74, 60329 Frankfurt am Main) wahrgenommen werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Die Kontaktdaten für die Terminvereinbarung finden Sie im Impressum.
Zunächst sollten Sie versuchen, Ihr Anliegen mit Personen in Ihrem Arbeitsumfeld zu besprechen, wie z.B. Ihrem Vorgesetzten, der Personalabteilung, dem Betriebsrat oder Ihrem Compliance Officer.
Kommt diese Möglichkeit für Sie nicht oder nicht mehr in Frage, können Sie einen Hinweis über das Hinweisgebersystem abgeben.
Bitte beachten Sie, dass dieser Meldekanal nicht geeignet ist, eine zeitnahe Hilfestellung in akut drohenden Gefahren für Leib und Leben zu erhalten! Selbstverständlich können diese Vorfälle auch über dieses Hinweisgebersystem gemeldet werden, wir bitte Sie jedoch, sich in einem solchen Fall im Zweifel an die zuständigen Stellen (z.B. Personalabteilung, Polizei, Behörde oder Krankenhaus) zu wenden.
Der durch Sie gemeldete Vorfall wird an das jeweilige Unternehmen zum Zweck der Bearbeitung und Aufarbeitung weitergegeben. Je nach Einzelfall finden Gespräche und Sachverhaltsaufklärungen statt, ferner werden je nach Einzelfall Folgemaßnahmen eingeleitet.
Bitte beachten Sie: Um die vorgenannten Zwecke zu erreichen, ist es erforderlich, dass der Inhalt Ihres Hinweises an das jeweilige Unternehmen weitergegeben wird. Sollten Sie den Hinweis unter Angabe Ihres Namens eingereicht haben, wird Ihre Identität jedoch vertraulich behandelt und ist nur der AGOR legal bekannt.
Dies ist im Falle der Nutzung des Meldeformulars problemlos möglich. Dafür müssen Sie Ihre Vorgangsnummer auf der Meldeseite (im Menü oben “Hinweisgebersystem”) eintragen. Dort können dann weitere Nachrichten und/oder Dokumente hinterlassen werden!
Sollten Sie den Hinweis jedoch anonym telefonisch, persönlich oder per Post eingereicht haben, ist es uns leider nicht möglich, neue Nachrichten und/oder Dokumente diesem Vorgang zuzuordnen.
Zugriff auf die eingegangenen Hinweise erhalten nur bei der AGOR legal tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Berufsgeheimnisträger oder Gehilfen von Berufsgeheimnisträger nach § 203 Abs. 3 StGB.
Das Gesetz sieht ergänzend zu den internen Meldestellen auch die Möglichkeit einer externen Meldung vor.
Externe Meldestelle des Bundes
Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wurde die externe Meldestelle des Bundes geschaffen, die auf der Webseite des BfJ veröffentlicht wurde: https://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle.html?nn=13736
Ferner ist auf das Meldesystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinzuweisen: https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
Die Meldestelle des Bundeskartellamts ist hier zu erreichen: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Hinweise_auf_Verstoesse/Hinweise_node.html
Informationen über Verfahren für Meldungen an Stellen der Europäischen Union (EU)
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF): https://anti-fraud.ec.europa.eu/index_de
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA): https://www.emsa.europa.eu/de
Europäische Agentur für Flugsicherung (EASA): https://www.easa.europa.eu/en
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): https://www.esma.europa.eu
Europäische Arzneimittelagentur (EMA): https://www.ema.europa.eu/en
Weitere Informationen zu externen Meldestellen und Verfahren der EU finden Sie auf der Seite des BfJ: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Fragen/Fragen_node.html#AnkerDokument96692